Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Anforderungen an eine Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs; Anforderungen an die hinreichende Bekanntmachung einer denkmalschutzrechtlichen Satzung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ersatzbekanntmachung; Begriff der "Verkündung"; Zeitliche Begrenzung ...
- Judicialis
BekanntmV § 1 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; ; BekanntmV § 2 a. F.; ; BekanntmV § 2 Abs. 1 a. F.; ; BbgDSchG § 9 Abs. 4 a. F.; ; BbgDSchG § 34 Abs. 1 a.F.; ; VerzeichnisVO § 5 Abs. 2; ; Denkm... albereichssatzung § 3; ; VwGO § 114 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam - 2 K 916/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
Welche Anforderungen im Einzelnen an die Veröffentlichung von Rechtsnormen zu stellen sind, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Recht, d. h. bei dem hier in Rede stehenden kommunalen Satzungsrecht nach den Bekanntmachungsvorschriften des Landes- und Ortsrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.). - BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.). - OVG Brandenburg, 09.02.1994 - 2 A 82/92
Erhebung von Wassernutzungsentgelt; Wirksamkeit der Regelung zur Erhebung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
Dies war nicht der Fall, denn durch den Abdruck der Satzung in einem Fachblatt bestand in erster Linie nur für die Rechtsanwender (Denkmalschutzbehörde), nicht aber für die große Anzahl der potenziell Rechtsbetroffenen (Grundstückseigentümer in Paretz) die Möglichkeit, sich ohne unzumutbare Erschwernis über den Erlass der Norm und deren Inhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen (vgl. hierzu auch OVG Bbg, Urteil vom 9. Februar 1994, LKV 1994, 260, 262).